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   VG Ansbach, 22.03.2012 - AN 11 K 11.30501   

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https://dejure.org/2012,23714
VG Ansbach, 22.03.2012 - AN 11 K 11.30501 (https://dejure.org/2012,23714)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.03.2012 - AN 11 K 11.30501 (https://dejure.org/2012,23714)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. März 2012 - AN 11 K 11.30501 (https://dejure.org/2012,23714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulässiger Widerruf der positiven Feststellungen nach §§ 53 Abs. 6 Satz 2, 54 AuslG;Änderung der Verhältnisse in Bezug auf individuelle Extremgefahr bei Rückkehr;Auch aktuell kein nationaler Abschiebungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2012 - AN 11 K 11.30501
    In diesem Zusammenhang ist hier aber zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des BVerwG (NVwZ 1996, 199, 476 und 1997, 1127 = DVBl 1997, 1384 und 1998, 271) grundsätzlich nur eine im Zielstaat von einer staatlichen, ausnahmsweise auch von einer staatsähnlichen Herrschaftsmacht begangene oder von ihr zu verantwortende Mißhandlung eine unmenschliche Behandlung in diesem Sinne ist (aA zu Art. 3 EMRK EGMR InfAuslR 1997, 279 und 381 sowie 2000, 321).

    Die so beschriebene Gefahr muss auch landesweit drohen (BVerwG NVwZ 1997, 1127 = DVBl 1997, 1384).

  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2012 - AN 11 K 11.30501
    In diesem Zusammenhang ist hier aber zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des BVerwG (NVwZ 1996, 199, 476 und 1997, 1127 = DVBl 1997, 1384 und 1998, 271) grundsätzlich nur eine im Zielstaat von einer staatlichen, ausnahmsweise auch von einer staatsähnlichen Herrschaftsmacht begangene oder von ihr zu verantwortende Mißhandlung eine unmenschliche Behandlung in diesem Sinne ist (aA zu Art. 3 EMRK EGMR InfAuslR 1997, 279 und 381 sowie 2000, 321).

    Sichere Landesteile müssen ohne extreme Gefahren erreichbar sein (BVerwG DVBl 1998, 271).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2012 - AN 11 K 11.30501
    Rechtsgrundlage für den Widerruf der Feststellung des Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG - und nichts Anderes kann für die hier erfolgte, aber an sich gar nicht zulässig gewesene (hierzu BVerwG NVwZ 1996, 476) Feststellung der Voraussetzungen für eine Ermessensausübung nach §§ 53 Abs. 6 Satz 2, 54 AuslG gelten - ist auch nach Aufhebung des AuslG durch Art. 15 Abs. 3 Nr. 1 des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl I S. 1950) - § 73 Abs. 3 AsylVfG, der durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1979) nicht geändert wurde.

    Dies verdeutlicht, dass damals gerade kein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG positiv festgestellt wurde, sondern ein spezieller Anspruch, den das Bundesverwaltungsgericht später als nicht zulässig angesehen hat (BVerwG NVwZ 1996, 476).

  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98

    Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2012 - AN 11 K 11.30501
    Diese Gefahren müssen alsbald nach Rückkehr in die Heimat drohen, wenn auch nicht schon am Tag der Ankunft dort (BVerwG NVwZ 1999, 668 = InfAuslR 1999, 265 und DVBl 2001, 1772).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2012 - AN 11 K 11.30501
    So sind beispielsweise durch die Trennung (von den Eltern) im Inland bedingte Gefahren (von Kindern) bei Rückkehr in das Heimatland inlands- und nicht zielstaatsbezogen (BVerwGE 109, 305 = NVwZ-Beilage 2000, 25 = InfAuslR 2000, 33; Nds OVG InfAuslR 2001, 94).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2012 - AN 11 K 11.30501
    Die Sperrwirkung des nunmehrigen Satz 3 des § 60 Abs. 7 AufenthG ist nicht nur zu beachten, wenn Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG oder ein Abschiebestopp-Erlass nach § 60 a AufenthG besteht, sondern auch dann, wenn - aus den Gründen der genannten Abschiebungsverbote - eine andere ausländerrechtliche Erlasslage oder eine aus individuellen Gründen erteilte Duldung dem betroffenen Ausländer einen vergleichbar wirksamen Schutz vor Abschiebung vermitteln (BVerwG NVwZ 2001, 1420 = DVBl 2001, 1531 = InfAuslR 2002, 48).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2012 - AN 11 K 11.30501
    Diese Gefahren müssen alsbald nach Rückkehr in die Heimat drohen, wenn auch nicht schon am Tag der Ankunft dort (BVerwG NVwZ 1999, 668 = InfAuslR 1999, 265 und DVBl 2001, 1772).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2000 - 14 A 4319/99

    Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Erwägungen

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2012 - AN 11 K 11.30501
    So sind beispielsweise durch die Trennung (von den Eltern) im Inland bedingte Gefahren (von Kindern) bei Rückkehr in das Heimatland inlands- und nicht zielstaatsbezogen (BVerwGE 109, 305 = NVwZ-Beilage 2000, 25 = InfAuslR 2000, 33; Nds OVG InfAuslR 2001, 94).
  • BVerwG, 21.03.1990 - 9 B 276.89

    Rücknahme, Widerruf oder Aufhebung eines Bescheids des Bundesamtes für die

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2012 - AN 11 K 11.30501
    In diesem Zusammenhang ist auch der Streitgegenstand des die Rechtmäßigkeit eines Rücknahmebescheids - und gleiches muss für den Widerrufsbescheid gelten - betreffenden Verfahrens mit dem Streitgegenstand des Verfahrens, in dem es um die Asylberechtigung - und gleiches muss für die Feststellung nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG gelten - geht, nicht identisch (BVerwG InfAuslR 1990, 245; BayVGH ZAR 1997, 144).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2012 - AN 11 K 11.30501
    In diesem Zusammenhang ist hier aber zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des BVerwG (NVwZ 1996, 199, 476 und 1997, 1127 = DVBl 1997, 1384 und 1998, 271) grundsätzlich nur eine im Zielstaat von einer staatlichen, ausnahmsweise auch von einer staatsähnlichen Herrschaftsmacht begangene oder von ihr zu verantwortende Mißhandlung eine unmenschliche Behandlung in diesem Sinne ist (aA zu Art. 3 EMRK EGMR InfAuslR 1997, 279 und 381 sowie 2000, 321).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

  • VG Karlsruhe, 23.01.2008 - A 11 K 521/06

    Asylrecht: Extreme Gefahr aufgrund der allgemeinen Versorgungslage in Afghanistan

  • VG Karlsruhe, 06.02.2008 - A 11 K 503/07

    Rückkehrgefahr bei finanzieller Zuwendung bezogen auf Afghanistan

  • VG Gelsenkirchen, 16.12.2004 - 5a K 6089/98

    Afghanistan, Gebietsgewalt, Sicherheitslage, Kabul, Erlasslage,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2005 - 13 A 3690/05

    Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung, Genfer

  • VGH Bayern, 16.01.2014 - 13a B 13.30025

    Ein afghanischer Rückkehrer, der kein nennenswertes Vermögen besitzt und nicht

    Die gegen den Widerrufsbescheid beim Verwaltungsgericht Ansbach erhobene Klage (AN 11 K 11.30501) begründete der Kläger damit, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf nicht gegeben seien.
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